Αρμόδιες Υπηρεσίες
Nach den Bestimmungen von Paragraph 9 des Präsidialdekretes 36/2000 über die "Organisation des Justizministeriums" werden die zusätzlichen Zuständigkeiten der Selbständigen Abteilung des Strafregisters wie folgt festgelegt:
- Verwaltung des Strafregisters von Personen, die im
Ausland geboren sind oder deren Geburtsort nach
Bescheinigung der zuständigen Behörden unbekannt ist.
- Erteilung von Strafregisterabschriften an
Interessenten.
- Erbringen von Verpflichtungen aus der Umsetzung internationaler Übereinkommen oder in Bezug auf die Gesetzgebung und Durchführungsbestimmungen für Rechtshilferegeln in Angelegenheiten des Strafregisters und verwandten Funktionen.
Befugnisse der Strafregister-Dienststellen der griechischen Staatsanwaltschaft
Die Zuständigkeiten der Strafregister-Dienststellen der griechischen Staatsanwaltschaft umfassen Folgendes:
1. Sichtvermerk, Klassifizierung, Vernichtung und Ersetzung von Strafregisterabschriften
2. Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung von Strafregisterabschriften, deren Überprüfung und Ausstellung
3. Überprüfung der strafrechtlichen Situation für alle Gerichte – Ausstellung der Strafregisterabschrift für gerichtlichen Anwendung
4. Entgegennahme der Strafregisterabschriften, die von den zuständigen
Justizbehörden versandt worden sind, deren Überprüfung und Klassifizierung
Überwachung der Änderungen, Übermittlung von Strafregisterabschriften an
verschiedene gerichtliche und weitere Behörden und Streichung von
Strafregisterabschriften nach Aufhebung, Berufung oder Wiederholung des
Verfahrens.
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